Abrechnungsformen
Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
Als approbierte Psychologische Psychotherapeuten können wir alle Privatversicherten und Beihilfeberechtigte behandeln. Da die Abläufe und Bedingungen zur Beantragung einer Psychotherapie bei den Versicherern sehr variieren, wenden Sie sich für genaue Informationen und die Zusendung von Formularen bitte an Ihre Krankenversicherung.
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch als Selbstzahler übernehmen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der staatlichen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Zugelassen durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein.
Beratung / Coaching
Coaching und Paartherapie sind keine Leistungen der Krankenversicherung. Die Honorare hierfür orientieren sich ebenfalls an der GOP.